Nachhaltige Lieferkette
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Liebe Stakeholder,
am 22.07.2021 hat der Bundesrat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (“LkSG”) beschlossen. Es verpflichtet Unternehmen zur systematischen Umsetzung von definierten Sorgfaltspflichten in vorab festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikofeldern. Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Lieferanten sollen in diesem Rahmen verhindert oder zumindest minimiert werden. Diese Risiken sind z.B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Missachtung von Arbeitsschutzstandards, Diskriminierung/ Ungleichbehandlung von Beschäftigten oder Vorenthalten eines angemessenen Lohns.
Die Deutsche Bahn AG ist als Konzern mit seinen Geschäftsfeldern ab dem 01.01.2023 direkt von dieser Verpflichtung betroffen.
Um sicherzustellen, dass das LkSG bei ioki, als verbundenes Unternehmen des DB Konzerns, und seiner Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses soll jeder Person oder Personengruppe die Möglichkeit bieten, relevante Beschwerden oder Hinweise gegenüber der Deutschen Bahn AG einreichen zu können. Dadurch können wir frühzeitig auf Hinweise reagieren, die auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken innerhalb des eigenen Geschäftsbereiches oder innerhalb unserer unmittelbaren und mittelbaren Lieferketten hinweisen.
Sollten Sie eine Beschwerde oder einen Hinweis einreichen wollen, können Sie eine E-Mail an complaint-lksg@ioki.com adressieren.