Zur Historie: Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes stammt vom 21. März 1961 und trat in der Form erstmals am 01. Januar 1964 in Kraft. Am 8. August 1990 wurde es erneut bekanntgegeben und die letzte Änderung, in diesem Fall am Art. 2 G, erfolgte am 20. Juli 2017, die neun Tage später in Kraft trat.
Was regelt das PBefG? Um in Deutschland Fahrgäste von A nach B befördern zu dürfen, bedarf es einer Genehmigung. Hierfür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, die das PBefG regelt. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fasst hierfür zusammen, dass diese Anforderungen an die Person des Unternehmers gestellt werden müssen und auf Fachkunde, finanzielle Leistungsfähigkeit und persönliche Zuverlässigkeit geprüft werden. Aufgeteilt wird das Gesetz in neun Teile:
- Allgemeine Vorschriften
- Genehmigung
- Sonderbestimmungen für die einzelnen Verkehrsarten
- Straßenbahnen
- Verkehr mit Obussen
- Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
- Ausgleichszahlungen
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen
- Auslandsverkehr
- Aufsicht, Prüfungsbefugnisse
- Rechtsbehelfsverfahren und Gebühren
- Erlaß von Rechtsverordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- Bußgeldvorschriften
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
Im Detail könnt ihr die einzelnen Paragraphen hier nachlesen.
Wo findet das PBefG aktuell Anwendung?
Zwischen Taxi und ÖPNV: Wo sind alternative Mobilitätsdienste einzuordnen?
In den letzten Jahren traten immer mehr alternative Mobilitätsdienste hervor, die eine Zwischensparte zwischen Taxi und ÖPNV eröffnet haben. Doch diese sind bisher nur im Rahmen von Ausnahmen und Befristungen in Deutschland zugelassen. Wie schon Marinela Potor, Autorin des Blogs Mobility Mag zusammenfasst, sieht das PBefG hierfür keine gesetzliche Grundlage vor. Aus diesem Grund fordern jene Mobilitätsdienstleister ebenso wie Verkehrsminister Andreas Scheuer eine Novellierung des PBefG, um Klarheit zu schaffen. Im Februar 2019 brachte Scheuer hierfür ein Eckpunktepapier heraus, in dem er seine wichtigsten Punkte zur zukünftigen Mobilität zusammenfasst. Taxifahrer jedoch demonstrieren gegen solche Neuerungen, aus Angst, dass neue Formen der Mobilität ihnen gleichgestellt werden und sich beide Formen gegenseitig kannibalisieren.
Freie Fahrt für E-Scooter
Am 17. Mai stimmte der Bundesrat unter Prüfung des PBefG der Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr zu. Diese Zulassung unterliegt jedoch folgenden Bedingungen: Das Mindestalter für die Nutzung der elektrischen Gefährte beträgt 14 Jahre und sie dürfen nicht auf den Gehwegen gefahren werden. Sollte die Bundesregierung diese Änderungen nun umsetzen, tritt die Verordnung in Kraft. Weitere Informationen rund um das Thema E-Scooter und wo sie bereits in Deutschland getestet werden, findet ihr hier.
In der Kategorie „Was ist eigentlich…?” klärt getmobility über relevante Begriffe in der Mobilitätswelt auf. Bei Wünschen oder akuten Fragen zu Vokabeln schreibt uns gerne über Twitter @getmobility_de