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16. Feb 2022
/ Germany
Mobilitätsdatenverordnung
Im vergangenen September gab es den Startschuss für die großflächige Nutzung von Mobilitätsdaten in der Verkehrsplanung. Der Bundesrat hat sich auf ein in Kraft treten der Deutschen Mobilitätsdatenverordnung geeinigt. Durch die neue Verordnung ist es möglich, deutschlandweite Mobilitätsdaten auf dem s.g. Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM), zur Verfügung zu stellen und diese dort abzurufen. Für Unternehmen aus dem Mobilitätssektor bedeutet die neue Verordnung den Zugang zu Datensätzen, die weit über den einfachen Aushangfahrplan hinausgehen. Endkunden profitieren von neuen, datengetriebenen Mobilitätskonzepten, die passgenau auf die tatsächlichen Mobilitätsbedürfnisse zugeschnitten sind.

Herausforderung der Datennutzung
Unter multimodaler Mobilität versteht sich die kombinierte Nutzung mehrerer Mobilitätsformen wie beispielweise dem ÖPNV, On-Demand Shuttles, E-Rollern, dem Leih-Fahrrad oder anderen Transportgefäßen. Für eine sinnvolle Vernetzung diverser Mobilitätsangebote müssen die Infrastrukturen sinnvoll kombiniert werden, um ganzhaltige Mobilitätsketten erzeugen zu können. Für eben diese Kombination spielen Verkehrsdaten eine wichtige Rolle. Diese Verkehrsdaten waren vor der Einführung des Mobilitäts Daten Marktplatz nicht frei verfügbar.

Die Mobilitätsdatenverordnung als Entwicklungs-Booster
Möglich gemacht wird das Ganze nun durch die neue Mobilitätsdatenverordnung. Diese soll laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf der Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts die Bereitstellungspflicht von Daten der Mobilitätsanbieter vorgeben, um:

  • eine effiziente, sichere und umweltverträgliche Mobilität der Zukunft zu ermöglichen
  • die Einhaltung der Pflichten aus dem Personenbeförderungsgesetz zu kontrollieren
  • und die Bereitstellung multimodaler Reiseinformationsdienste zu konkretisieren.

In erster Instanz werden nur Daten von Verkehren in die neue Plattform eingepflegt, die bereits vorhanden sind.

Ständige Weiterentwicklung
Die Erweiterung der Mobilitätsdatenverordnung ist vom BMDV schon jetzt geplant. Am 1. Januar sind mit den statischen Daten weitere Datenkategorien hinzugekommen. Zum 1. Juli folgen dann erstmals dynamische Echtzeitdaten. Bereits im Frühjahr dieses Jahres soll die derzeitige Plattform „Mobilitäts Daten Marktplatz“ durch die technisch weiterentwickelte, moderne und benutzerfreundliche „Mobilithek“ abgelöst werden, um den Austausch von Daten in Echtzeit zu erleichtern. Auch Dritte haben die Möglichkeit, Dienste zu definieren und zu entwickeln, um das Potential der gesammelten Daten aus der Mobilithek auszuschöpfen. Wir bei ioki nutzen z.B. bereits jetzt Algorithmen in der Datenverarbeitung, um im Rahmen unserer Mobilitätsanalysen den Nutzen des ÖPNV zu analysieren und zu optimieren. Stets mit dem obersten Ziel, Mobilität für alle Menschen so Ressourcen schonend wie möglich nutzbar zu machen. Die Mobilitätsdatenverordnung ist eine gute Chance, um den ÖPNV nachhaltig zu stärken und die Verkehrswende weiter voranzutreiben.

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